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Die Alternative zur Kündigung

Widerruf von Lebensversicherungen

Haben auch Sie sich damals für einen privaten Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag entschieden und möchten jetzt aus dem Vertrag aussteigen? Dann sind Sie bei uns richtig!

Bekommen Sie alle Ihre Beiträge wieder zurück und erhalten Sie bis zu 10.000€ zusätzlichen Gewinn. 

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Widerspruchsjoker

BGH-Urteil: Millionen Lebensversicherungen können widerrufen werden

Hat der Versicherer Sie nicht oder nicht korrekt über das Widerspruchsrecht informiert, haben Sie ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Urteilen bereits entschieden.

Der Versicherer muss die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung veranlassen. Sie erhalten die eingezahlten Prämien grundsätzlich zurück. Anders als bei der Kündigung des Vertrages darf der Versicherer die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht behalten. Abgezogen werden lediglich die Prämienanteile, die für eine Risikoversicherung (z.B. Todesfallleistung) zu zahlen waren.

Zudem hat der Versicherer über Jahre hinweg mit Ihren Prämien gewirtschaftet. Den so erzielten Gewinn (Nutzungen) muss der Versicherer auch an Sie auszahlen.

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Welche Lebensversicherungen?

Rechtliche Hintergründe

Die häufigsten Fehler

Welche Lebensversicherungen kommen in Frage?

Haben Sie keine Belehrung erhalten, oder ist die Belehrung fehlerhaft, gilt:

Welche Lebensversicherungen kommen in Frage?

Haben Sie keine Belehrung erhalten, oder ist die Belehrung fehlerhaft, gilt:

Rechtliche Hintergründe

Die Versicherer sind verpflichtet, Ihnen beim Abschluss einer Lebensversicherung vollständige Vertragsunterlagen auszuhändigen und Sie schriftlich, in drucktechnisch deutlicher Form auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen. 

Ist dies geschehen, haben Sie dann 14 Tage, beziehungsweise 30 Tage Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Die Frist begann erst zu laufen, wenn Ihnen alle Vertragsunterlagen (Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen) vorlagen und Sie über das Widerspruchsrecht ordnungsgemäß belehrt wurden.
Sollte dies nicht der Fall sein, so ist die Frist noch nicht angelaufen und Sie haben noch heute das Recht, Ihrem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag zu widersprechen.

Ein Widerspruch kann in Textform erfolgen. Das bedeutet, dass eine E-Mail oder ein Fax ausreicht. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Über Ihre Bewegungsgründe müssen Sie keine Angaben machen.

Sollten Sie heute noch Ihren Widerspruch erfolgreich durchsetzen, wird Ihr Lebensversicherungsvertrag rückabgewickelt.

Die häufigsten Fehler in einer Belehrung:

Es sind strenge Anforderungen an eine Widerspruchsbelehrung zu stellen. Die meisten Belehrungen weisen folgende Fehler auf:

Die häufigsten Fehler in einer Belehrung:

Es sind strenge Anforderungen an eine Widerspruchsbelehrung zu stellen. Die meisten Belehrungen weisen folgende Fehler auf:

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Rechtliche Hintergründe

Die häufigsten Fehler

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Die Versicherer sind verpflichtet, Ihnen beim Abschluss einer Lebensversicherung vollständige Vertragsunterlagen auszuhändigen und Sie schriftlich, in drucktechnisch deutlicher Form auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen. 

Ist dies geschehen, haben Sie dann 14 Tage, beziehungsweise 30 Tage Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Die Frist begann erst zu laufen, wenn Ihnen alle Vertragsunterlagen (Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen) vorlagen und Sie über das Widerspruchsrecht ordnungsgemäß belehrt wurden.
Sollte dies nicht der Fall sein, so ist die Frist noch nicht angelaufen und Sie haben noch heute das Recht, Ihrem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag zu widersprechen.

Ein Widerspruch kann in Textform erfolgen. Das bedeutet, dass eine E-Mail oder ein Fax ausreicht. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Über Ihre Bewegungsgründe müssen Sie keine Angaben machen.

Sollten Sie heute noch Ihren Widerspruch erfolgreich durchsetzen, wird Ihr Lebensversicherungsvertrag rückabgewickelt.

Die häufigsten Fehler in einer Belehrung:

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